Geschmacksangaben
Trocken
Weine, die
keine geschmacklich erkennbare Restsüße besitzen.
Nach weingesetzlichen Bestimmungen ist diese Bezeichnung nur dann
zugelassen, wenn der Wein höchstens 2 g/l mehr Zucker
als Saure, jedoch maximal 9 g/l Zucker pro Liter
enthält. Ein trockener Wein mit einem Säuregehalt von
5,5 g/l (5,5 Promille) darf also höchstens einen
Zuckergehalt von 7,5 g/l aufweisen. Hat er jedoch 8 g
Säure, darf der Zuckergehalt trotzdem nur bei 9 g/l
liegen, da hier der Grenzwert für die Bezeichnung "trocken"
liegt. Für Diabetikerweine gelten andere Bestimmungen.
"Trockener" Schaumwein und Sekt dürfen 17-35 g/l
Restsüße enthalten.
Halbtrocken
Nach den weinrechtlichen EU-Bestimmungen Geschmacksangabe für
einen Wein, dessen Zuckergehalt nicht mehr als 10 g/l
höher liegt als der Gesamtsäuregehalt und maximal
18 g/l nicht übersteigt. Ein halbtrockener Wein mit
7 g/l Säure darf also maximal 17 g/l Zucker
enthalten. Damit trägt man der Tatsache Rechnung,
daß die Süße im Wein höheren
Säuregehalt harmonischer, saftiger und gefälliger
wirken läßt.
Lieblich
Milde, nicht
zu säurereiche, abgerundete Weine mit harmonischer
Säure.
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